Blue Moon Metals Inc
F:8SX0
Legen Sie fest, zu welchem Kurs Sie kaufen würden. Wir helfen Ihnen, bereit zu bleiben.
|
Blue Moon Metals Inc
F:8SX0
|
CA |
|
Platinum Asset Management Ltd
OTC:PTMGF
|
AU |
|
M
|
Microsoft Corp
HKEX:4338
|
US |
|
I
|
IL & FS Investment Managers Ltd
NSE:IVC
|
IN |
|
Appia Rare Earths & Uranium Corp
F:A0I0
|
CA |
|
Hakuhodo DY Holdings Inc
F:HDU
|
JP |
|
Sanofi SA
F:SNW
|
FR |
Aktionärsrendite
Die aktuelle Aktionärsrendite von
8SX0 beträgt
hidden
.
Peer-Vergleich
Aktionärsrendite
Aktienrückkäufe
Rückkaufrendite misst, wie stark ein Unternehmen seine ausstehenden Aktien durch Rückkäufe reduziert, ausgedrückt als Prozentsatz.
Diese Kennzahl zeigt direkt, wie ein Unternehmen Wert an Aktionäre zurückführt. Durch die Verringerung der Aktienanzahl können Rückkäufe den Gewinn je Aktie erhöhen und potenziell den Aktienkurs stützen.
Peer-Vergleich
Aktienrückkäufe
Schuldentilgung
Schuldentilgungsrendite misst, wie viel Schulden ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum zurückzahlt, ausgedrückt als Prozentsatz der Marktkapitalisierung.
Diese Kennzahl zeigt, wie das Unternehmen Kapital zur Reduzierung finanzieller Verbindlichkeiten einsetzt, was die Finanzlage stärken und den Aktionärswert erhöhen kann.
Peer-Vergleich
Schuldentilgung
Kurssteigerung
8SX0 Kurs
Blue Moon Metals Inc
| Durchschnittliche Jahresrendite | 112,04% |
| Standardabweichung der Jahresrenditen | 278,21% |
| Max. Drawdown | -95% |
| Marktkapitalisierung | 491,18 Mio. EUR |
| Ausstehende Aktien | 80.840.000 |
| Shortquote |
N/A
|
8SX0 Renditezerlegung
Wichtigste Faktoren der Kursrendite
Aktiensplits
Der letzte Aktiensplit von 8SX0 fand am 14. Mär 2025 statt
Das Unternehmen führte einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 10 durch. Für jede 10 gehaltene Aktien erhielten Anleger 1 neue Aktie.
Vor dem Split wurde 8SX0 zu 0.232 je Aktie gehandelt. Danach lag der Aktienkurs bei etwa 1.2256.
Der Handel der angepassten Aktien begann am 14. Mär 2025. Das war Aktiensplit Nr. 2 in der Historie von 8SX0, nach dem vorherigen Split im 7. Mär 2023.